ziv. Baurecht

Vertragsrecht


Wir schließen tagtäglich unbewusst unzählige mündliche Verträge, z.B. beim Einkaufen, Zugfahren oder dem Zoobesuch.

Egal, ob Auto oder Waschmaschine, bei einer größeren Anschaffung erleichtert ein schriftlicher Vertrag mögliche spätere Streitigkeiten immens.

Der mündliche Vertrag hat natürlich oftmals Gültigkeit, aber bei einer entstehenden späteren Streitigkeit wird die Beweislage regelmäßig zum Problem werden. Hat früher noch der “Handschlag” in Verbindung mit der eigenen Ehre gezählt, so sollte man sich darauf heutzutage nicht mehr verlassen.

Aber auch unvollständig geschlossene Verträge oder fehlerhafte Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) machen einem bei einer späteren Streitigkeit das Leben nicht gerade leichter.

Gerne entwerfe ich Ihnen auf Ihren jeweiligen Einsatzzweck zugeschnittene Verträge und Geschäfts- bzw. Lieferbedingungen, um das Risiko bei späteren Streitigkeiten zu minimieren und vor allem “klare Verhältnisse” zu schaffen.